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Fortbildungsstandort Junge Kardiologie

Die DGK hat sich der Förderung des kardiologischen Nachwuchses verschrieben. Die Initiative Fortbildungsstandort Junge Kardiologie soll die Fortbildung junger Kardiologen und Kardiologinnen fördern und Kliniken, die sich besonders der Fortbildung ihrer jungen Ärzte und Ärztinnen verschrieben haben, auszeichnen.

Was hat Ihre Klinik/Ihr Institut davon?

Wenn Sie als  Fortbildungsstandort Junge Kardiologie aufgenommen werden, erhalten nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen das Gütesiegel der Young DGK, das Ihre Klinik/Ihr Institut als Fortbildungsstandort Jungen Kardiologie auszeichnet. Dieses Siegel dürfen Sie im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit, ausschließlich im Zusammenhang mit Fortbildungszwecken, nutzen.

Außerdem wird Ihre Klinik/ Ihr Institut auf der Homepage der Young DGK als Fortbildungsstandort veröffentlicht. Ebenfalls erhält die Klinik die Möglichkeit, einen jungen Kardiologen/eine junge Kardiologin, der/die Mitglied der Young-DGK ist, im folgenden Kalenderjahr kostenlos zu einer Akademiefortbildung zuschicken, die so gekennzeichnet ist:

„Besonders geeignet für junge Kardiologen“

Ihre Klinik/Ihr Institut soll auch Fortbildungsstandort Junge Kardiologie werden?

Dann füllen Sie den hier hinterlegten Antrag aus und senden ihn an arbeitsgruppen@dgk.org.

Voraussetzung für die Aufnahme als Fortbildungsstandort Junge Kardiologie sind folgende Kriterien:

  • Für ein Siegel für das Jahr 2024 reichen Sie die Unterlagen bis zum 30.11.2023 ein. Verlängerte Frist: Einsendung der Unterlagen bis zum 15.12.2023!
  • Auch die Folgejahre gilt: Die Einreichung der vollständigen Unterlagen wird bis zum 30.11. des laufenden Jahres für die Aufnahme als Fortbildungsstandort Junge Kardiologie des kommenden Jahres angenommen
  • Mindestens fünf unterschiedliche Young DGK-Mitglieder der Klinik nehmen im dem Jahr der Antragsstellung an mindestens einer „Y-Fortbildungsveranstaltung“ der Akademie teil – auch die Teilnahme an Online-Fortbildungen wird anerkannt!
  • Die anrechenbaren Fortbildungen sind im Jahreskalendarium der Akademie der DGK mit „Besonders geeignet für junge Kardiologen“ gekennzeichnet.

Eingereicht werden müssen folgende Unterlagen:

  • Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag zur Aufnahme als Fortbildungsstandort Junge Kardiologie
  • Kopien der Teilnahmebescheinigungen der Fortbildungen

Hinweis: Wenn eine Klinik/ein Institut im Jahr mindestens fünf unterschiedliche Young DGK-Mitglieder zu den anrechenbaren Fortbildungen schickt, ist die Teilnahme eines Young-DGK-Mitgliedes im darauf folgenden Jahr an einer „Y-Fortbildungsveranstaltung“ kostenfrei. Pro Klinik/Institut ist pro Jahr maximal eine kostenlose Kursteilnahme im  Folgejahr nach der Antragseinreichung möglich. Veranstaltungen mit Block-Einheiten sind von der kostenfreien Teilnahme ausgenommen.