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Ausblick: die Nukleus-Wahlen der Young DGK

 Nachdem der Nukleus der Young DGK in der aktuellen Zusammensetzung seit knapp zwei Jahren die Geschicke unserer Sektion gelenkt hat, steht im Rahmen der 2019er Jahrestagung der DGK in Mannheim nun die turnusgemäße Neuwahl an. Dabei wird nicht nur der neue Nukleus, sondern auch der stellvertretende Sprecher unserer Sektion neu gewählt.

Daher möchten wir euch bitten, zahlreich an der Mitgliederversammlung unserer Sektion in Mannheim (Donnerstag, den 25.04.2019, um 9.30 Uhr) teilzunehmen.
Wahlvorschläge für die Nukleuswahl können bis zum 24.03.2019 an Victoria Johnson (victoria.Johnson@innere.med.uni-giessen.deund David Duncker (duncker.david@mh-hannover.degerichtet werden. 

Freier Eintritt zum ESC-Kongress für Mitglieder der Young DGK


Auch in diesem Jahr ermöglicht die ESC wieder 25 jungen Kardiologen unter 40 Jahren eine kostenfreie Teilnahme am ESC-Kongress. Die Plätze werden über die DGK vergeben, die entschieden hat, bis zum 15. Februar zunächst nur Bewerbungen von Mitgliedern der Young DGK zu berücksichtigen. Erst danach können sich auch andere DGK-Mitglieder um die Plätze bewerben.Die ESC hat diese beiden Kriterien festgelegt, die ihr erfüllen müsst, um freien Eintritt zu erhalten:

Auch bei den Reisekosten bietet die ESC Unterstützung an und vergibt Reisekostenstipendien von bis zu 850 €. Auch hierüber gibt es Informationen auf der ESC-Homepage.

Änderung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 


Während der 36. Sitzung des Vorstandes der Bundesärztekammer am 15. und 16. November 2018 in Berlin wurde eine neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (M-)WBO beschlossen. Im Bereich der Kardiologie haben sich dabei einige Neuerungen ergeben, die wir sehr begrüßen. Die Änderungen betreffen ganz unterschiedliche Teilbereiche unseres Fachs. Die gesamte (M-)WBO 2018 könnt ihr auf der Homepage der Bundesärztekammer einsehen.

Generell wurde im Rahmen der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie die Bedeutung des Kardio-MRTs und -CTs, der kathetergestützten Herzklappentherapie und vor allem der kardiologischen Notfall- und Intensivmedizin inklusive der Chest Pain Units gestärkt.

Zusatzweiterbildungen

Hervorzuheben ist die Entscheidung der Bundesärztekammer hinsichtlich der Erlangung der Zusatz-Weiterbildung in kardialer Magnetresonanztomographie (Kardio-MRT). Mussten in der Weiterbildung in den meisten Bundesländern bisher bei einem weiterbildungsbefugten Radiologen in zweijähriger Vollzeittätigkeit MRT-Untersuchungen an allen Organen durchgeführt werden, so beschränkt sich die Weiterbildungszeit nun deutschlandweit auf ein Jahr (sowie 500 abzuleistende kardiale MRT-Untersuchungen). Dies kann nun auch bei einem weiterbildungsbefugten Kardiologen abgeleistet werden. Da die Kardio-MRT schon jetzt eine zunehmend bedeutende Rolle in der Untersuchung und Behandlung von Patienten mit kardiovaskulären Erkrankungen spielt, ist diese Neuregelung ein großer Schritt für die Kardiologie.

Zusätzlich zu der bereits bestehenden Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin (24 Monate Weiterbildungszeit inklusive mindestens 50 dokumentierter Notarzteinsätze) wurde mit der Aktualisierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung nun auch die Zusatz-Weiterbildung Klinische Akut- und Notfallmedizin etabliert, welche von allen Fachärzten in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung erworben werden kann. Für diese sind 24 Monate in einer interdisziplinären Notfallaufnahme notwendig sowie 6 Monate Intensivmedizin, die jedoch auch im Rahmen der Facharztausbildung absolviert werden können. Hier gilt es in Zukunft für uns Kardiologen, uns in Anbetracht der großen Bedeutung kardiologischer Inhalte dieser neuen Zusatz-Weiterbildung entsprechend zu engagieren.

Neu aufgenommen in die Weiterbildungsordnung wurde zudem die Zusatzbezeichnung „Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)“. Diese von der EMAH-Task-Force der DGK und der DGPK initiierte Zusatz-Weiterbildung umfasst die spezielle Diagnostik und Therapie komplexer struktureller angeborener Herzfehler im Erwachsenenalter. Dazu sind nach Abschluss der Facharztausbildung Innere Medizin und Kardiologie 18 zusätzliche Monate in einer entsprechenden Weiterbildungsstätte zu absolvieren.

Zudem kann in Zukunft auch die Zusatz-Weiterbildung „Schlafmedizin“ von Kardiologen erworben werden, was bisher nicht der Fall gewesen ist.

Für alle, die sich hierzu noch weiter informieren möchten, haben wir auf der Jahrestagung in Mannheim eine eigene Session in einer der neuen ScienceBoxen organisiert: am Freitag, den 26.04.2019 von 11:30-13:00 „Update Weiterbildung – Qualifiziert in die kardiologische Zukunft“. Hier werden u.a. Prof. Griebenow und Prof. Werdan, die unmittelbar an den Verhandlungen der Ärztekammer beteiligt waren, die Neuerungen der WBO präsentieren.